Hausordnung Hölbinger Alm

Liebe Urlaubsgäste!

Herzlich willkommen in Ihrer Ferienwohnung in der Hölbinger Alm. Sie werden einige Tage in einer unserer Wohnungen zu Gast sein. Wir haben uns bei der Baugestaltung und der Wohnungseinrichtung viel Mühe gegeben, alles gastgerecht, funktions- und benutzerfreundlich zu gestalten. Unsererseits ist soweit alles für Sie hergerichtet und wir hoffen, dass Sie schöne und erholsame Urlaubstage in unserem Hause verleben werden.

Die folgenden Punkte sollen Ihnen eine Hilfestellung sein, damit Sie sich schnell in Ihrer neuen Umgebung zurecht finden und einen harmonischen Urlaub verbringen können:

  1. Diese Hausordnung ist Bestandteil des von Ihnen abgeschlossenen Einmietvertrages und ist gemeinsam mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen “Hölbinger Alm” für den Mieter und Vermieter verbindlich. Ansonsten finden §§ 343 u. 369 HGB Anwendung.
  2. Jeder Mieter und seine Mitbewohner bilden zusammen mit den anderen Bewohnern einer Ferienwohnung eine Hausgemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten. Dies erfordert Verständnis, Rücksichtnahme und Entgegenkommen gegenüber den anderen Hausgästen.
  3. Aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen dürfen in unser Haus keine Haustiere mitgebracht werden. Ausnahmen sind nicht möglich.
  4. Wir sind ein Nichtraucher-Haus. In keinem der Hausräume darf geraucht werden. Rauchen im Freien (Balkon oder Terrasse) ist natürlich gestattet, setzt aber voraus, dass die rauchende Person für das schadlose Entsorgen der Zigarettenkippe u.a. sorgt.
  5. Der anfallende Müll muss in folgende Kategorien getrennt werden: Plastik, Glas, Papier, Bio und Restmüll. Für jede Müllsorte sind geeignete Behälter aufgestellt.
  6. Küchengeräte sind mit entsprechender Sorgfalt fachgerecht zu bedienen. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
    Geschirr, Besteck, Gläser und andere Küchen- und Essutensilien sind pfleglich zu behandeln, nach Gebrauch abzuspülen und in den Schrank zu stellen. Dies gilt gerade auch für den Abreisetag.
  7. Möbel, Bettdecken, Kissen, Bettwäsche, Tischdecken, Handtücher, allgemeine Einrichtungsgegenstände und andere Hilfsmittel sind nur zur vorübergehenden Benutzung den Mietern überlassen und sind am Abreisetag dem Vermieter vollständig und unbeschädigt zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Gegenstände werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Alle vorgenannten Dinge sind schonend und pfleglich zu benutzen.
  8. Der Mieter hat eine Sorgfaltspflicht walten zu lassen, d.h.: Beim Verlassen der Wohnung sind Türen, Fenster und Sonnenschirme so zu verschließen, dass das Wetter keine Schäden verursachen kann und der Zutritt unbefugter Personen ausgeschlossen ist.
  9. Ebenso sorgt der Mieter dafür, dass in seiner Abwesenheit keine offenes Feuer vorhanden ist, der Elektroherd ausgeschaltet ist, nicht notwendiges Licht gelöscht ist und der Jahreszeit entsprechend die Heizkörper auf “Frostsicherung” gestellt sind. Sonnenschirme sind unbedingt zu schließen.
  10. Für das Abhandenkommen von Wertgegenständen übernimmt der Vermieter grundsätzlich keine Haftung.
  11. Lärm und andere ruhestörende Dinge sind im Interesse aller Hausbewohner zu vermeiden. Bei der Benutzung von TV-Geräten, Radio, CD-Playern, Computern, Musikinstrumenten und ähnlichen Geräten ist auf Zimmerlautstärke zu achten.
  12. Das Grillen auf Balkonen oder direkt auf den Terrassen ist nicht erlaubt.
  13. Küchenabfälle, Binden, Tampons etc. dürfen nicht in den Toiletten entsorgt werden. Diese Abfälle gehören in den Restmüll.
  14. Zu jeder Ferienwohnung gehört 1 kostenloser Pkw-Parkplatz.
  15. Die Benutzung des Kinderspielplatzes erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und unter der Maßgabe, dass die Eltern für ihre Kinder haften. Der Vermieter übernimmt hier in keinem Fall eine Haftung und wird vom Mieter von einer solchen Haftung zu jeder Zeit freigestellt.
  16. Die Anreise kann frühestens ab 15°° h erfolgen.
  17. Die Abreise soll bis 10°° h erfolgen. Vorher ist mit dem Beauftragten des Vermieters eine Wohnungsübergabe durchzuführen.

Mit der Buchung einer Ferienwohnung wird vom neuen Mieter die oben stehende Hausordnung anerkannt.

Stand: 24. April 2023

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