Allgemeine Geschäftsbedingungen “Ferienwohnungen Hölbinger Alm”

Hausordnung

Die nachstehenden Grundsätze regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungsempfänger (Gast), nachfolgend “Mieter” und dem Leistungsanbieter (Hölbinger Alm), nachfolgend “Vermieter” genannt. Das Mietobjekt wird nachstehend als Wohnung oder Ferienwohnung bezeichnet. Diese AGB´s sind gemeinsam mit unserer Hausordnung Vertragsgrundlage. Nebenabreden sind unzulässig. Änderungen bedürfen der Schriftform.

Leistungsanbieter/Vermieter:

Rüdiger Lerach, Högler Straße 40, 83451 Piding oder
Hölbinger Alm · Kirchenstraße 53 · 83454 Aufham/Anger, Tel. 08656/848, Fax: 08656/9833930
Bankverbindung der Hölbinger Alm: Kontonr. 201 755 76 – Bankleitzahl 710 500 00 (Sparkasse Berchtesgadener Land)

1.) Einmietungsvertrag:

Ein Einmietungsvertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, sobald die Wohnung mündlich, fernmündlich, schriftlich oder via Internet bestellt und die Bestellung vermieterseits schriftlich bestätigt worden ist.

Der Mieter zeichnet im vollen Umfang verantwortlich für seine mitgebrachten Wohnungsmitbenutzer/Mitreisenden und deren Handlungen.

Der Einmietungsvertrag verpflichtet sowohl Mieter als auch Vermieter zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort mit einer Wohnungseinweisung. Die jeweilige Ferienwohnung kann am Anreisetag frühestens ab 15 Uhr genutzt werden und muss am Abreisetag um spätestens 10 Uhr geräumt sein. An- und Abreisetag gilt als 1 Buchungstag.

Eine Änderung an der Wohnungsausstattung bleibt dem Vermieter vorbehalten. Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder Gießen der Balkonbepflanzung, jederzeit zu betreten.

Die Nutzung und Benutzung der Ferienwohnung erfolgt durch den Mieter und seine Mitreisenden auf eigene Gefahr und schließt eine Haftung durch den Vermieter aus. Für mitgebrachte Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht.

Die Benutzung der Wege zur Wohnung, der Balkone, der Terrassen, der Treppen, des Parkplatzes, des Kinderspielplatzes (die Aufsichtspflicht der Kinder liegt allein bei den Eltern/ Erziehungsberechtigten) und sonstiger Einrichtung etc. erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters und dessen Mitreisenden. Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen.

Der Mieter schließt auch im Namen seiner Mitreisenden diesen Einmietungsvertrag ab.

2.) Hausordnung “Hölbinger Alm”:

Die Hölbinger Alm – Hausordnung ist Bestandteil dieser AGB`s und ist für den Mieter bindend. Der genaue Wortlaut ist unserer Internetseite (siehe Link oben) zu entnehmen und zusätzlich liegt der Hausordungstext in der jeweils angemieteten Wohnung auf.

3.) Mietpreis und Zahlung:

Bankverbindung der Hölbinger Alm: Lerach Immobilien GmbH & Co KG, Kontonr. 201 755 76 – Bankleitzahl 710 500 00 (Sparkasse Berchtesgadener Land)

30% des Mietpreises ist bei der Buchung einer Ferienwohnung fällig. Die Restzahlung wird innerhalb der ersten 2 Tage nach Ankunft fällig.

Eine Anzahlung von 30% erfolgt bei Buchung per Überweisung. Die Restzahlung kann in “bar”, mit EC-Karte, Kreditkarte “Visa”, “Mastercard” durchgeführt werden. 

Zuzüglich zum Mietpreis fallen Zahlungen für Kurtaxe, Endreinigung und für Sonderleistungen, wie z.B. “Brötchenservice” ,Babyreisebettchen, weitere Personen auf dem Schlafsofa an. Die Begleichung dieser Kosten findet am Abreisetag statt.

Der Vermieter ist verpflichtet die kassierte Kurtaxe in voller Höhe an die Gemeinde Aufham/Anger abzugeben.

4.) Mindestmietdauer:

Die Mindestmietdauer für unsere Ferienwohnungen beträgt 3 Übernachtungen. In Ferienzeiten 7 Nächte. Kürze Aufenthalte auf Anfrage.

5.) Stornierung und Rücktritt durch den Mieter:

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen und bedürfen einer Rückbestätigung des Vermieters!

Der Mieter ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

- eine Stornierung ist bis 14 Tage vor Anreise kostenlos
- bei einer Stornierung weniger als 14 Tage vor Anreise wird 90% der vereinbarten Gesamtmiete fällig, sollte die Wohnung  so kurzfristig nicht weitervermietet werden können
- bei einer früheren Abreise nach Mietbeginn wird die bestellte Leistung bzw. gebuchte Zeit berechnet


Der Mieter wird auf die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung hingewiesen. Generell empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!

6.) Pflichten des Vermieters:

Der Vermieter ist verpflichtet, bei einem wirksam zustande gekommenen Einmietungsvertrag und Nichtbereitstellung der Wohnung, dem Mieter die bereits gezahlte Vorauszahlung der Miete zu erstatten. Kommt ein abgeschlossener Einmietvertrag durch grobes Verschulden des Vermieter nicht zum Tragen, muss der Vermieter nach schriftlicher Aufforderung durch den Mieter folgenden Schadenersatz zu leisten:

bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn € 75,00
bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn € 5,00 pro gebuchter Nacht, maximal € 100,00
bei späterer Absage € 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal € 200,00
Der Mieter verzichtet ausdrücklich auf weitergehende Ansprüche aus diesem Vertrag.

Sollte die Bereitstellung der Wohnung aufgrund höherer Gewalt, einer Pandemie oder Streik nicht möglich sein, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.

7.) Haftung:

Der Mieter haftet für verursachte Schäden an der Wohnung, Einrichtung und Gebrauchsgegenständen während seiner Wohnungsnutzung in der Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Für kurzfristigen Ausfall von Gebrauchs- und Einrichtungsgegenständen, öffentlicher Ver- und Entsorgung, usw. kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt und die Folgen eines Streikes.

Bei Verlust des Haus-/ Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit € 80,00.

8.) Hemmung und Verjährung von Ansprüchen des Mieters:

Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach 12 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende. Ansonsten finden §§ 343 u. 369 HGB Anwendung.

9.) Datenschutz:

Erfasste personenbezogene Daten sind entsprechend den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

10.) Salvatorische Klausel:

Sollten vertragliche Passagen falsch oder unwirksam sein, soll im Falle eines Streites eine dem Sinn nach geltende Interpretation greifen.

11.) Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist und bleibt der Betriebsort der dort befindlichen Ferienwohnungen. Es findet explizit das deutsche Recht Anwendung.

Stand vom 25. April 2023

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